Schiffsbeschreibung:
Die Schiffe auf dem Nil bieten hohen Komfort und entsprechen internationalen, aktuellen Sicherheitsvorschriften. Wir arbeiten ausschließlich mit renommierten Reedereien zusammen und nehmen nur Schiffe der Komfort-Klasse (Landeskategorie: 5-Sterne) wie MS Cleopatra, MS Stephanie oder MS Dolphin unter Vertrag. Die Schiffe sind gut ausgestattet, haben 4 bis 5 Decks und verfügen über ein großes Sonnendeck mit kleinem Pool. Das freundliche, zuvorkommende ägyptische Servicepersonal trägt dazu bei, dass Sie sich an Bord wohlfühlen. Herzlich willkommen auf dem Nil!
Die Zuteilung der Schiffe und Kabinen erfolgt vor Ort.
Kabinen-Ausstattung:
Alle Passagierkabinen liegen außen und sind sehr geräumig, je nach Schiff zwischen 14–18 m². Auf dem unteren Deck (Hauptdeck/Nildeck) gibt es kleinere Fenster/ Bullaugen, Kabinen auf den Mittel- und Oberdecks haben Panoramafenster oder französische Balkone. Die Kabinen sind eingerichtet mit Dusche/WC, regulierbarer Klimaanlage, Schiffstelefon, Kühlschrank/Minibar. Die Kabinennummern werden nur vor Ort vergeben.
Bord-Ausstattung:
Großflächiges Sonnendeck, teilweise überdacht, mit bequemen Gartenmöbeln und Liegestühlen sowie kleinem Pool. Restaurant, in dem alle Passagiere Platz haben. Des Weiteren Salon, Lounge, Bar, Empfang mit Rezeption, Souvenirgeschäft und Wäscheservice. Alle Schiffe sind voll klimatisiert.
Keine Angst vor Nebenkosten
Alle Gebühren, Steuern und Taxen sind, ebenso wie die aufgeführten Leistungen, im Programm enthalten. Die Ausflüge mit Deutsch sprechender Führung und Eintrittsgeldern können als Paket oder einzeln dazu gebucht werden. In Ägypten, wie in orientalischen Ländern, ist es eine Ehrensache, „Bakschisch“ (Trinkgeld) zu geben. Dies gilt für jede in Anspruch genommene Dienstleistung. Damit Sie sich nicht kümmern brauchen, sammelt der Reiseführer einen Betrag von 5 € pro Person/Tag zu Beginn der Kreuzfahrt ein und erledigt damit nach einem festgelegten Verteilerschlüssel alle Trinkgelder für Schiffspersonal (sowohl im Service als auch im Maschinenraum), Busfahrer, Kofferträger, Tempelwächter, Kutschenfahrer, Bootsführer etc. Im Laufe der Jahre hat sich diese Trinkgeldregelung sehr bewährt, es besteht keine Zahlungsverpflichtung.